Überblick der Solarförderung 2024
Die Förderlandschaft für Photovoltaikanlagen in Deutschland ist 2024 so attraktiv wie nie zuvor. Neben der bewährten EEG-Einspeisevergütung gibt es zahlreiche Bundes-, Länder- und Kommunalprogramme, die die Investition in Solarenergie noch rentabler machen. Zusätzlich wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert.
Bundesweite Förderprogramme
EEG-Einspeisevergütung 2024
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die wichtigste Förderung für Solarstrom:
Aktuelle Vergütungssätze (Stand: Dezember 2024)
Anlagengröße | Volleinspeisung | Überschusseinspeisung |
---|---|---|
bis 10 kWp | 12,87 ct/kWh | 8,11 ct/kWh |
10-40 kWp | 10,79 ct/kWh | 7,03 ct/kWh |
40-100 kWp | 10,79 ct/kWh | 5,74 ct/kWh |
Wichtige Änderungen 2024:
- Kombinationsmodell: Teilung der Anlage in Volleinspeisung und Eigenverbrauch möglich
- Höhere Vergütung: Deutlich erhöhte Sätze gegenüber Vorjahren
- Längere Garantie: 20 Jahre Vergütung ab Inbetriebnahme
- Degression: Nur noch halbjährlich um 1%
KfW-Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet günstige Finanzierungen:
KfW 270 - Erneuerbare Energien Standard
- Kreditbetrag: Bis zu 150.000 Euro je Vorhaben
- Zinssatz: Ab 2,44% effektiver Jahreszins
- Laufzeit: 5, 10 oder 20 Jahre
- Tilgungsfreie Zeit: 1-5 Jahre möglich
- Verwendung: PV-Anlagen, Batteriespeicher, Wallboxen
KfW 442 - Solarstrom für Elektroautos
- Zuschuss: Bis zu 10.200 Euro
- Umfang: Ladestation, PV-Anlage, Batteriespeicher
- Voraussetzung: Elektroauto vorhanden oder bestellt
- Mindestgröße: 5 kWp PV-Anlage
Steuerliche Förderungen
Umsatzsteuerbefreiung
Seit 2023 gilt eine umfassende Umsatzsteuerbefreiung:
- 0% Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp
- Gültig für: Privatpersonen und Wohngebäude
- Ersparnis: 19% der Anschaffungskosten
- Auch für Speicher: Batteriespeicher ebenfalls befreit
Einkommensteuerbefreiung
Vereinfachung der Besteuerung von Solarerträgen:
- Steuerfreiheit für Anlagen bis 30 kWp
- Rückwirkend: Gilt auch für 2022 installierte Anlagen
- Keine Gewinnermittlung erforderlich
- Vereinfachung: Weniger Bürokratie bei Steuererklärung
Länder-Förderprogramme
Baden-Württemberg
Netzdienliche Photovoltaik-Batteriespeicher
- Zuschuss: 200 Euro pro kWh Speicherkapazität
- Maximum: 1.000 Euro pro Antrag
- Voraussetzung: Neue PV-Anlage ab 5 kWp
- Laufzeit: Bis 31.12.2024
Bayern
10.000-Häuser-Programm
- PV-Speicher-Bonus: Bis zu 3.200 Euro
- Wallbox-Bonus: Bis zu 800 Euro
- Kombination: Mit Energieeffizienz-Maßnahmen
- Antragstellung: Online über Bayerisches Landesamt für Umwelt
Berlin
SolarPLUS-Programm
- Stromspeicher: 300 Euro pro kWh (max. 15.000 Euro)
- PV-Anlagen: 300 Euro pro kWp (max. 5.000 Euro)
- Besonderheit: Auch für Mieterstromprojekte
- Zusatzförderung: Für innovative Konzepte bis 65.000 Euro
Brandenburg
1000-Speicher-Programm
- Zuschuss: 1.000 Euro pro Speicher
- Voraussetzung: Neue PV-Anlage mindestens 4 kWp
- Speichergröße: Mindestens 4 kWh nutzbare Kapazität
- Budget: Begrenzte Mittel, schnelle Antragstellung empfohlen
Hamburg
Solardachkataster
- Beratungsförderung: Bis zu 500 Euro
- Anlagenförderung: Bis zu 30.000 Euro
- Gründach-Bonus: Zusätzliche Förderung bei Kombination
- Mieterstrom: Besondere Förderung für Mehrfamilienhäuser
Hessen
Hessisches Energieeffizienz-Programm
- Zuschuss: Bis zu 1.000 Euro pro kWp
- Maximum: 10.000 Euro pro Anlage
- Kombination: Mit Energieeffizienzmaßnahmen
- Zinsgünstiger Kredit: Alternative Finanzierung
Nordrhein-Westfalen
progres.nrw – Klimaschutz
- Batteriespeicher: 100 Euro pro kWh
- Quartierspeicher: Bis zu 250.000 Euro
- Wärmepumpen-Kombi: Zusätzliche Förderung möglich
- Beratung: 50% der Beratungskosten
Rheinland-Pfalz
Solar-Speicher-Programm
- Zuschuss: 100 Euro pro kWh Speicher
- Maximum: 1.000 Euro pro Haushalt
- Wallbox-Förderung: Zusätzlich 400 Euro
- Antragstellung: Vor Beauftragung erforderlich
Sachsen
Speicher-Richtlinie
- Förderquote: 40% der Anschaffungskosten
- Maximum: 1.000 Euro pro kWh
- Obergrenze: 10.000 Euro pro Antrag
- Mindestgröße: 3 kWh nutzbare Kapazität
Kommunale Förderprogramme
Städtische Programme
Viele Kommunen bieten zusätzliche Förderungen:
München
- Förderprogramm Energieeinsparung (FES): Bis zu 50% Förderung
- Steckersolar-Sets: 100 Euro Zuschuss
- Beratung: Kostenlose Energieberatung
Köln
- Altbau-Förderung: Bis zu 1.500 Euro pro kWp
- Gründach-Kombi: Zusätzliche 1.000 Euro
- Beratungsgutschein: 150 Euro Zuschuss
Frankfurt am Main
- Klimabonus: 200 Euro pro kWp
- Speicher-Bonus: 200 Euro pro kWh
- Maximum: 2.000 Euro pro Antrag
Sonderprogramme
Mieterstrom-Förderung
Besondere Unterstützung für Mehrfamilienhäuser:
- Mieterstromzuschlag: Zusätzlich zur EEG-Vergütung
- Höhe: 2,67-3,79 ct/kWh je nach Anlagengröße
- Dauer: 20 Jahre
- Voraussetzung: Direktvermarktung an Mieter
Agri-PV-Förderung
Innovation für Landwirtschaft:
- Innovationsausschreibung: Besondere EEG-Vergütung
- Forschungsförderung: Bis zu 50% der Projektkosten
- Pilotprojekte: Bis zu 2 Millionen Euro
Floating-PV-Förderung
Solaranlagen auf Gewässern:
- Innovationsbonus: 1,5 ct/kWh zusätzlich
- Ausschreibungen: Separate Mengen reserviert
- Umweltauflagen: Besondere Genehmigungsverfahren
Antragstellung und Fristen
Bundesförderung
EEG-Anmeldung
- Marktstammdatenregister: Anmeldung vor Inbetriebnahme
- Netzbetreiber: Anmeldung spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme
- Frist: Vergütung verfällt bei verspäteter Anmeldung
KfW-Antrag
- Vor Beauftragung: Antrag vor Vertragsabschluss stellen
- Hausbank: Antragstellung über Hausbank
- Bearbeitungszeit: 2-4 Wochen
Länderförderung
Allgemeine Hinweise
- Antragsfrist: Meist vor Beauftragung erforderlich
- Budgetbegrenzung: Mittel oft begrenzt - schnelle Antragstellung empfohlen
- Kombinierbarkeit: Meist mit Bundesförderung kombinierbar
- Verwendungsnachweis: Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung
Förder-Kombination optimieren
Beispielrechnung: 10 kWp Anlage mit Speicher
Position | Betrag |
---|---|
PV-Anlage (10 kWp) | 12.000 € |
Batteriespeicher (10 kWh) | 8.000 € |
Zwischensumme | 20.000 € |
Abzgl. 19% USt (befreit) | -3.800 € |
Landesförderung (z.B. Bayern) | -2.000 € |
KfW-Zuschuss (falls berechtigt) | -3.000 € |
Eigenanteil | 11.200 € |
Ersparnis durch Förderung | 8.800 € (44%) |
Strategien zur Förderoptimierung
- Früh informieren: Über aktuelle Programme informiert bleiben
- Kombination prüfen: Mehrere Förderprogramme kombinieren
- Timing beachten: Antragfristen und Budgets berücksichtigen
- Professionelle Beratung: Experten für Förderantragstellung nutzen
Häufige Fehler vermeiden
Antragstellung
- Zu späte Antragstellung: Viele Förderungen vor Beauftragung beantragen
- Unvollständige Unterlagen: Alle erforderlichen Dokumente einreichen
- Falsche Angaben: Technische Daten exakt angeben
- Fristen verpassen: Verwendungsnachweis rechtzeitig erbringen
Kombinationsregeln
- Doppelförderung: Keine Doppelförderung derselben Maßnahme
- Ausschlusskriterien: Manche Programme schließen sich aus
- Mindestanforderungen: Alle Voraussetzungen erfüllen
- Verwendungsbindung: Geförderte Anlagen bestimmungsgemäß nutzen
Ausblick 2025
Geplante Änderungen
- EEG-Novelle: Weitere Verbesserungen geplant
- Neue Bundesprogramme: Fokus auf Energiespeicherung
- EU-Förderung: Neue europäische Programme
- Digitalisierung: Vereinfachung der Antragsprozesse
Trends in der Förderung
- Sektorenkopplung: Förderung von PV + Wärmepumpe + E-Auto
- Quartierslösungen: Gemeinschaftliche Energieversorgung
- Speichertechnologien: Verstärkte Förderung von Batteriespeichern
- Netzdienlichkeit: Bonussysteme für netzstabilisierende Anlagen
Fazit
Die Förderlandschaft für Photovoltaik ist 2024 so vielfältig und attraktiv wie nie zuvor. Mit der richtigen Kombination aus Bundesförderung, Länderprogrammen und steuerlichen Vorteilen lassen sich die Investitionskosten um 30-50% reduzieren. Wichtig ist eine frühzeitige und professionelle Beratung, um alle verfügbaren Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
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